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Deutsch-türkische Zusammenarbeit
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr türkischer Amtskollege Mehmet Ali Sahin haben heute in Istanbul ein auf zwei Jahre angelegtes Arbeitsprogramm unterzeichnet. Dies konkretisiert die im Februar 2007 unterschriebene bilaterale Grundsatzvereinbarung zur justiziellen Zusammenarbeit der beiden Länder.
Mit der Zusammenarbeit soll der gegenseitige Austausch auf dem Gebiet der Gesetzgebung und der Ausbildung von Richterinnen und Richtern sowie der Rechtshilfe intensiv gefördert werden. Beide Länder haben sich zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch über die Entwicklung des EU-Rechts und seine Anwendung verabredet. Deutschland will die Türkei bei ihren Reformbemühungen unterstützen. Auf Basis des heute vereinbarten Arbeitsprogramms soll es künftig einen regelmäßigen direkten fachlichen Austausch und Dialog zwischen den Richtern und Staatsanwälten und möglichst auch den Rechtsanwälten und Notaren beider Länder geben.
„Schon heute gibt es gute Kontakte zwischen einzelnen Gerichten in Deutschland und der Türkei. Diesen direkten Austausch der Praktiker wollen wir mit konkreten Veranstaltungen weiter fördern. Mit dieser intensivierten justiziellen Zusammenarbeit auf Expertenebene knüpfen wir an eine Tradition der rechtlichen Zusammenarbeit unserer beiden Staaten an. Der vertiefte fach- und projektbezogenen Austausch wird die Bemühungen der Türkei in Richtung EU-Acquis positiv begleiten „, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Istanbul.
Das Arbeitsprogramm sieht einen Austausch der deutschen Experten aus Bund, Ländern und der deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit mit türkischen Experten zu folgenden Themen vor:
Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung zur Umsetzung der EU-Vorschriften im nationalen Recht
- Die Rechtsbindung europäischer Rechtsakte und ihre Berücksichtigung durch die Justiz
- Der Menschenrechtsschutz in der Europäischen Union und im Europarat
- Die Stellung der Justiz gegenüber den Medien – die Informationsansprüche der Presse und Öffentlichkeit
- Der effektive Rechtsschutz in Strafsachen
- Der effektive Rechtsschutz im Instanzenzug – das Recht auf Berufung in Zivil- und Strafsachen
Weitere Themen – wie z. B. der effektive Schutz des geistigen Eigentums – sollen ebenfalls aufgegriffen werden.
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