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Maßnahmen einer nachhaltigen Finanzpolitik im Konjunkturpaket II
Maßnahmen im Konjunkturpaket II für eine nachhaltige Finanzpolitik
- Vorübergehende Neuverschuldung: Zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise ist eine vorübergehende Erhöhung der Staatsverschuldung unumgänglich.
- Tilgungsregeln: Die neuen Schulden, die zur Finanzierung des Paketes notwendig sind, sollen schnellstmöglich wieder abgebaut werden. In das Gesetz, das den Sondefonds zur Finanzierung vieler Maßnahmen errichtet, werden deshalb klare Tilgungsregeln aufgenommen. Das belegt: Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel einer langfristig soliden und tragfähigen Finanzpolitik fest.
- Schuldenbremse: Die Bundesregierung plädiert darüber hinaus für die Einführung und Verankerung einer Neuverschuldungsregel (Schuldenbremse) im Grundgesetz. Danach soll eine gesamtstaatliche Verschuldung der öffentlichen Haushalte in normalen Konjunkturlagen künftig nur noch in Höhe von maximal 0,5 Prozent des BIP zulässig sein.
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