Erster Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vollzogen

GesetzestextHeute tritt das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) in Kraft. Es vollzieht den ersten gesetzgeberischen Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) auf Bundesebene. Die Richtlinie ist bis zum 28. Dezember 2009 vollständig umzusetzen.
Mit der Dienstleistungsrichtlinie soll die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtert und damit der Europäische Binnenmarkt weiter ausgebaut werden. Dienstleister können künftig alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten über eine einheitliche Stelle („einheitlicher Ansprechpartner“) abwickeln. Die Behörden werden verpflichtet, die erforderlichen Verfahren auf Wunsch elektronisch abzuwickeln. Zusätzlich müssen die Behörden künftig noch umfangreichere Informationen zu den einschlägigen Vorschriften und Verfahren sowie den zuständigen Behörden bereithalten. In größerem Umfang als bisher werden Genehmigungsfiktionen (eine beantragte Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist entscheidet) gelten;  für alle Verfahren im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie müssen die Behörden künftig innerhalb vorab festgelegter Fristen entscheiden.

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