Investitionszulage wird fortgeführt

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in Ostdeutschland bis 2013 fortzuführen.

Die Investitionszulage unterstützt betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe und schafft damit zusätzliche Arbeitsplätze in Ostdeutschland.

Die neuen Länder brauchen noch dieses Instrumentarium, um die dynamische Entwicklung fortzusetzen und die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse weiter anzugleichen. Trotz der degressiven Ausgestaltung der Fördersätze stehen bis 2013 steuerfreie Zulagen in einer Größenordnung von rund 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das hierdurch geförderte Investitionsvolumen der Unternehmen liegt bei einem Vielfachen.

Die derzeit geltenden Fördersätze von 12,5 Prozent, beziehungsweise 25 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen werden sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen, beziehungsweise um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen verringern.

Dies entspricht den Bestrebungen der Bundesregierung, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu konzentrieren.

Ganz wichtig ist: Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionsprojekten beginnen, können also noch von den derzeit geltenden Fördersätzen profitieren. Dies ist ein deutlicher Anreiz, mehrjährige Investitionsvorhaben zügig voranzutreiben.

Die Investitionszulage ist eine Basisförderung für betriebliche Investitionen und wichtige Fördersäule für Großprojekte im Osten. So können die Unternehmen in den neuen Ländern weiter wachsen und die Strukturunterschiede zwischen Ost und West abgebaut werden.

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