Keine Entlastung der Normalverdiener beim Gaspreis

Die Bundesregierung plant keine „besonderen Maßnahmen“, um so genannte Normalverdiener, die keine staatlichen Transferleistungen erhalten, beim Gaspreis zu entlasten. In ihrer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, grundsätzlich müssten vertretbare Energiepreise für alle Verbraucher im Vordergrund stehen. Die Kostenbelastung der privaten Haushalte könnte dadurch begrenzt werden, dass das Kartellrecht strikt angewendet wird und Maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert werden.

Im Übrigen steige der Staatsanteil an den Energiekosten seit 2003 nicht mehr, weil seither keine wesentlichen Steuererhöhungen vorgenommen worden seien. Dagegen seien die Energiepreise erheblich gestiegen. Der prozentuale Steueranteil bezogen auf den Energiepreis sei also gesunken.

Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis ist laut Regierung Bestandteil in langfristigen, privatrechtlichen Gasimportverträgen zwischen ausländischen Gasproduzenten und inländischen Importeuren. Es gebe keine staatlichen Eingriffsmöglichkeiten auf diese Preisgestaltung. Andere Mechanismen zur Preisbestimmung zu finden, sei Sache der Unternehmen. Aber auch bei anderen Modellen der Preisgestaltung wäre angesichts der Marktmacht der Gas produzierenden Länder „wohl kaum mit sinkenden Gaspreisen“ zu rechnen, heißt es in der Antwort weiter. Bei der Weiterverteilung des Gases im Inland würden bereits jetzt Lieferverträge auch ohne Ölpreisbindung angeboten.

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