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BGH: Freie Anlageberater müssen nicht ungefragt über ihre Provision informieren
Freie, also nicht bankgebundene Anlageberater haben keine generelle Pflicht, den potenziellen Anleger unaufgefordert über die ihnen zufließenden Provisionen aufzuklären. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Berater nicht vom Anleger selbst ein Entgelt erhält, und dass die entsprechende Provision im Produktprospekt ausgewiesen ist. Bei geschlossenen Fonds ist dies üblicherweise das Agio beziehungsweise sind es die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung, die ein Vermittler erhält und die in einer entsprechenden Passage des Verkaufsprospekts ausgewiesen sind.
Ethische Geldanlage im angesicht der Finanzkrise
Den Kopf angesichts der Finanzkrise in den Sand zu stecken – das hilft gerade in schwierigen Zeiten niemandem. Gerade jetzt kommt es darauf an, Geld künftig mit Bedacht anzulegen. Nur wer Bescheid weiß über die Krise und das Geschäft der Banken, kann sein Geld seinen eigenen Vorstellungen und Werten entsprechend arbeiten lassen und auf diese Weise sogar Gutes bewirken. Und darauf kommt es privaten Anlegern verstärkt an. Denn wie jede Krise birgt auch die Finanzkrise eine Chance: Sie hat die Sensibilität vieler Menschen für die ethischen Aspekte der Finanzwirtschaft gesteigert.