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BGH: Freie Anlageberater müssen nicht ungefragt über ihre Provision informieren
Freie, also nicht bankgebundene Anlageberater haben keine generelle Pflicht, den potenziellen Anleger unaufgefordert über die ihnen zufließenden Provisionen aufzuklären. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Berater nicht vom Anleger selbst ein Entgelt erhält, und dass die entsprechende Provision im Produktprospekt ausgewiesen ist. Bei geschlossenen Fonds ist dies üblicherweise das Agio beziehungsweise sind es die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung, die ein Vermittler erhält und die in einer entsprechenden Passage des Verkaufsprospekts ausgewiesen sind.
Einlagensicherung wird auf 50.000 Euro angehoben
Die Einlagensicherung bei Banken wird auf 50.000 Euro angehoben. Dafür sind verschiedene Änderungen im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz nötig, die nun am 18. Februar vom Kabinett beschlossen wurden.
Anlegerschutz in vielen Ländern verbessert
Zahlreiche europäische Länder haben den Schutz der Kapitalanleger vor Zusammenbrüchen der Banken verbessert und die Deckungssummen der Einlagensicherungssysteme erhöht. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (16/11615) auf eine Kleine Anfrage (16/11294) der FDP-Fraktion mit, dass neben Deutschland noch Frankreich, Italien, die Slowakei und Zypern ihre Einlagensicherungssysteme nicht verändert hätten. In Deutschland beträgt die Deckungssumme 222.222 Euro. Allerdings gibt es eine Garantie der Bundesregierung für private Einlagen ohne Höchstgrenze.