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Gesetzesnovelle zum Meister-BAföG
Die Gesetzesnovelle zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) (16/10996), genannt Meister-BAföG, wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Das wurde am Montag bei einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich. Carla-Maria Cremer von der Kultusministerkonferenz wies darauf hin, dass die Veränderungen am Gesetz „mehr Menschen den Zugang zu einer gesicherteren Förderung ermöglichen“ würden. Auch Dieter Dohmen vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie Berlin hält die Veränderungen für sinnvoll. Er kritisierte allerdings, dass ein Darlehenteilerlass von 25 Prozent bei Bestehen der Prüfung gewährt werde. Wer an einer Fortbildung teilnehme, sei ohnehin motiviert, diese auch erfolgreich abzuschließen. Dohmen sieht deshalb in dem Teilerlass keine zusätzliche Motivation. Er befürchtete vielmehr, dass dies „nur zusätzlich den Druck erhöht“ auf diejenigen, die eigentlich von dem Erlass profitieren sollten. Dem widersprach Günter Lambertz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag aus Berlin. Er betonte, dass der Teilerlass eine Verbesserung und keine Bedrohung sei.