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Beteiligungsrichtlinien-Gesetz gilt nicht für Fonds-Lebensversicherungen
Der Finanzausschuss hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (16/10536) zugestimmt. Union, SPD, FDP-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmten in der Sitzung am Mittwoch für den in einigen Punkten noch veränderten Entwurf, während die Linksfraktion dagegen stimmte. Mit dem Gesetz werden Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen von Finanzunternehmen beseitigt.