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Erster Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vollzogen
Heute tritt das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) in Kraft. Es vollzieht den ersten gesetzgeberischen Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) auf Bundesebene. Die Richtlinie ist bis zum 28. Dezember 2009 vollständig umzusetzen.