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Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Im Jahr 2008 galten die Einschränkungen des Ehegattennachzugs durch den geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise erstmalig über ein ganzes Jahr hinweg. Ein Vergleich der ersten drei Quartale des Jahres 2008 mit den ersten dreiQuartalen des Jahres 2006 (d. h. vor derGesetzesänderung) ergibt einen Rückgang der zum Ehegattennachzug erteilten Visa um 22 Prozent. Dieser statistische Befund widerspricht eklatant den Darstellungen der Bundesregierung, wonach es sich bei den Sprachanforderungen nicht um eine Einschränkung des Rechts auf Ehegattennachzug handele, sondern um eine „präventive“ Integrationsmaßnahme, die allenfalls mit kurzfristigen Trennungen der Eheleute verbunden sei. Tatsächlich ist vielmehr die effektive Verhinderung des Ehelebens in tausenden Fällen feststellbar, wobei insbesondere sozial- und bildungsschwache und ältere Menschen, denen der Spracherwerb zumeist schwerer fällt, betroffen sind.