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Geldanlagen werden bis 100.000 Euro abgesichert
Die Bundesregierung will die Funktionstüchtigkeit der Einlagensicherungssysteme des Bankenwesens in Deutschland verbessern und das Vertrauen der Anleger in die Entschädigungseinrichtungen stärken. Diesem Ziel dient ihr Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255). Danach soll die Mindestdeckung für Einlagen ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro erhöht werden. Ab dem 31. Dezember 2010 werde die Mindestdeckung auf 100.000 Euro angehoben. Auch die Auszahlungsfrist solle auf höchstens 30 Tage verkürzt werden. Zudem werde die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent abgeschafft. Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, wird die Erhöhung der Mindestdeckung auf zunächst 50.000 Euro und die Streichung des Selbstbehalts der Anleger in Höhe von bisher 10 Prozent zu einer erheblich höheren Beitragsverpflichtung der an den Sicherungssystemen teilnehmenden Banken führen.
Anlegerschutz in vielen Ländern verbessert
Zahlreiche europäische Länder haben den Schutz der Kapitalanleger vor Zusammenbrüchen der Banken verbessert und die Deckungssummen der Einlagensicherungssysteme erhöht. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (16/11615) auf eine Kleine Anfrage (16/11294) der FDP-Fraktion mit, dass neben Deutschland noch Frankreich, Italien, die Slowakei und Zypern ihre Einlagensicherungssysteme nicht verändert hätten. In Deutschland beträgt die Deckungssumme 222.222 Euro. Allerdings gibt es eine Garantie der Bundesregierung für private Einlagen ohne Höchstgrenze.