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123 Milliarden Euro für Europäischen Stabiliesierungsmechanismus
Das Bundesfinanzministerium soll für Kredite eines europäischen Stabilisierungsmechanismus Gewährleistungen bis zu 123 Milliarden Euro übernehmen. In einem von den Fraktionen von CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten ”Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (17/1685) heißt es, diese Gewährleistungen könnten übernommen werden, ”sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen“. Bei ”unvorhergesehenen oder unabweisbaren Bedarf“ könne die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistungen sei aber, dass der betroffene Mitgliedstaat mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank ein wirtschafts- und finanzpolitisches Programm vereinbart habe.
Deutsch-türkische Zusammenarbeit
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr türkischer Amtskollege Mehmet Ali Sahin haben heute in Istanbul ein auf zwei Jahre angelegtes Arbeitsprogramm unterzeichnet. Dies konkretisiert die im Februar 2007 unterschriebene bilaterale Grundsatzvereinbarung zur justiziellen Zusammenarbeit der beiden Länder.
Erster Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vollzogen
Heute tritt das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) in Kraft. Es vollzieht den ersten gesetzgeberischen Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) auf Bundesebene. Die Richtlinie ist bis zum 28. Dezember 2009 vollständig umzusetzen.