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Banken sollen verstaatlicht werden können
Unternehmen des Finanzsektors sollen verstaatlicht werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz) vor. Darin heißt es, das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds hätten wesentlich zur Stabilisierung des deutsches Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der letzten Monate hätten jedoch gezeigt, dass die beschlossenen Maßnahmen um einige Punkte ergänzt werden müssten.
BaFin soll zusätzliche Kompetenzen erhalten
Eine Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/11441). In Zukunft müssten auch über Zweckgesellschaften laufende Bankgeschäfte in die Aufsicht mit einbezogen werden. Finanzinstitute dürften keine Risiken auslagern, von denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts wisse und gegen die sie auch nichts unternehmen könne. Es könne nicht sein, dass die BaFin vor gewissen Bankaktivitäten die Augen verschließen müsse, „weil diese angeblich in eine ,Aufsichtslücke‘ fallen“, schreibt die Fraktion. Die BaFin müsse außerdem von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit und endgültige Kompetenz für die Bankenaufsicht übernehmen.