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Gesetz zur Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes
Das Gesetz zur Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes soll bereits am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden. Mit dem Bundesfreiwilligendienst will die Bundesregierung rund 35.000 Männer und Frauen pro Jahr die Möglichkeit zum gemeinnützigen Einsatz bieten. Er soll das FSJ und das FÖJ ergänzen und gemeinsam mit den bestehenden Freiwilligendiensten durchgeführt und verwaltet werden.