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Elektronische Bearbeitung von Grundbüchern soll vereinfacht werden
Grundbücher per Computer zu bearbeiten, soll jetzt noch einfacher gemacht werden. Durch Ergänzung der Grundbuchordnung und der Grundbuchverfügung soll der rechtliche Rahmen für eine elektronische Vorgangsbearbeitung „unter Beibehaltung des hohen Qualitätsstandards des deutschen Grundbuchverfahrens und der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr vorgegeben werden“, wie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (16/12319) erläutert. Das Verfahren zum Abruf von Daten aus dem elektronischen Grundbuch solle insgesamt attraktiver gestaltet werden. Es habe sich herausgestellt, dass die Teilnahme der Notare an dem Verfahren wesentlich vom jeweiligen Urkundenaufkommen abhänge. Akzeptanzprobleme bestünden danach insbesondere im Bereich des Anwaltsnotariats.
Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten
Vorschrift/Neuer Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MEN) Die Regierung hat einen Diskussionsbeitrag zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt (16/11643), der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. „Mit der Zahlungsdiensterichtlinie soll ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden“, heißt es in der Stellungnahme des Entwurf. Neben gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen seien umfangreiche Änderungen und Ergänzungen im Zivilrecht für die Umsetzung notwendig. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im BGB für Gelddienstleister und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Bankeinzug. Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt erbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Marketingtrend, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ziele der Richtlinie sind „ein echter Binnenmarkt und ein hohes Verbraucherschutzniveau“. Erforderlich ist auch in diesem Bereich eine Anpassung des BGB; betroffen sind die Regelungen über Gelddarlehen.
Bundesrat stimmt dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 19. Dezember dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält neue Regelungen zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte.
Beteiligungsrichtlinien-Gesetz gilt nicht für Fonds-Lebensversicherungen
Der Finanzausschuss hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (16/10536) zugestimmt. Union, SPD, FDP-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmten in der Sitzung am Mittwoch für den in einigen Punkten noch veränderten Entwurf, während die Linksfraktion dagegen stimmte. Mit dem Gesetz werden Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen von Finanzunternehmen beseitigt.
Neufassung des VW-Gesetzes in Kraft
Die Neufassung des VW-Gesetzes, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs notwendig geworden war, ist heute in Kraft getreten.
„Es bleibt auch in Zukunft dabei: Über die Einrichtung oder Verlegung von Produktionsstätten von VW wird in Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Das ist ein positives Signal für die Beschäftigten und den Standort Deutschland insgesamt. Das VW-Gesetz hat sich in den vergangenen 50 Jahren bewährt und den Wolfsburger Konzern zu einem der größten Automobilhersteller der Welt gemacht – deshalb haben wir das Gesetz so weit wie möglich erhalten und nur die Vorschriften aufgehoben, die in Luxemburg für europarechtswidrig erklärt wurden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.