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Gesetzentwurf: Wertpapier-Leerverkäufe sollen verboten werden
Berlin/Bundestag: Nach einem neuen Gesetzentwurf sollen Wertpapier-Leerverkäufe verboten werden. Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor. Damit werden sogenannte ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten.
Grüne wollen Verbraucherinformationsgesetz novellieren
Die Streichung von „übermäßig beschränkenden Ausnahmen vom Auskunftsanspruch im Verbraucherinformationsgesetz“ und die Ausweitung seines Anwendungsbereiches auf Finanzdienstleistungen fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/12691), den der Bundestag am Donnerstag in ersten Lesung behandelt.
Umstrittener Email-Dienst De-Mail beschlossen
Die Bundesregierung hat heute den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Per Gesetz sollen in Deutschland ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Mit diesem international vorbildlichen Projekt übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in der elektronischen Geschäftswelt. Ab 2010 soll die Kommunikation im Internet mit De-Mail so einfach werden wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost.
Erster Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vollzogen
Heute tritt das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) in Kraft. Es vollzieht den ersten gesetzgeberischen Schritt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) auf Bundesebene. Die Richtlinie ist bis zum 28. Dezember 2009 vollständig umzusetzen.
Abgeordnete fordern Wahlrecht für Kinder
Auch kleine Kinder sollen künftig das Wahlrecht bekommen. Dieses solle treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden, fordern 46 Bundestagsabgeordnete in einem interfraktionellen Antrag im Bundestag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Zurzeit sind etwa 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen, und zwar allein aufgrund ihres Alters“, kritisieren die Abgeordneten. Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes schreibt vor, dass erst ab 18 Jahren gewählt werden darf. „Diese Norm ist weder zwingend noch unabänderlich“, schreiben die Abgeordneten. Der Verfassungsartikel sei schon in der Vergangenheit verändert worden. So wurde Anfang der 1970-er-Jahre das aktive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt.