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Elektronische Bearbeitung von Grundbüchern soll vereinfacht werden
Grundbücher per Computer zu bearbeiten, soll jetzt noch einfacher gemacht werden. Durch Ergänzung der Grundbuchordnung und der Grundbuchverfügung soll der rechtliche Rahmen für eine elektronische Vorgangsbearbeitung „unter Beibehaltung des hohen Qualitätsstandards des deutschen Grundbuchverfahrens und der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr vorgegeben werden“, wie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (16/12319) erläutert. Das Verfahren zum Abruf von Daten aus dem elektronischen Grundbuch solle insgesamt attraktiver gestaltet werden. Es habe sich herausgestellt, dass die Teilnahme der Notare an dem Verfahren wesentlich vom jeweiligen Urkundenaufkommen abhänge. Akzeptanzprobleme bestünden danach insbesondere im Bereich des Anwaltsnotariats.