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Mit privater Vorsorge lassen sich Finanzierungslücken schließen
Was der Mensch nicht kennt, macht ihm Angst. Das gilt auch für das Alter, das man doch am liebsten als Zeit des wohlverdienten Ruhestands genießen würde. Doch die Angst, zum Pflegefall zu werden, belastet viele Menschen. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter über 1.800 Bundesbürgern zeigte einmal mehr, dass diese Sorgen die Deutschen bewegen. So fürchten sich 82 Prozent der über 60-Jährigen manchmal davor, dass sie später nicht mehr alleine klarkommen und gepflegt werden müssen. Unter denjenigen, die sich oft mit dem Älterwerden beschäftigen, haben sogar 92 Prozent diese Angst.
Pflegeversicherung – Recht auf Pflegeberatung
Im Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung ab dem 1. Januar 2009 gesetzlich verankert. Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung (Fallmanagement) anzubieten.
Einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit dem Gesundheitsfonds wird zum 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger und Rentner tragen diesen jeweils zur Hälfte.
Private Krankenversicherung – Einführung des Basistarifs
Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten müssen. Er löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden (Kontrahierungszwang). Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (2009 rund 570 Euro) nicht überschreiten.