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Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten
Vorschrift/Neuer Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MEN) Die Regierung hat einen Diskussionsbeitrag zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt (16/11643), der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. „Mit der Zahlungsdiensterichtlinie soll ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden“, heißt es in der Stellungnahme des Entwurf. Neben gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen seien umfangreiche Änderungen und Ergänzungen im Zivilrecht für die Umsetzung notwendig. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im BGB für Gelddienstleister und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Bankeinzug. Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt erbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Marketingtrend, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ziele der Richtlinie sind „ein echter Binnenmarkt und ein hohes Verbraucherschutzniveau“. Erforderlich ist auch in diesem Bereich eine Anpassung des BGB; betroffen sind die Regelungen über Gelddarlehen.
§ 52a Urheberrechtsgesetz wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert
Nach der heutigen Zustimmung des Bundesrates ist es auch künftig zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2008 befristet und wird nun bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.