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Banken kann Reisevermittlung nicht verboten werden
Die Bundesregierung hat keine Handhabe, Banken die Vermittlung von Reisen zu verbieten. Darauf wies der Tourismusbeauftragte der Regierung, Ernst Hinsken (CSU), am Mittwochnachmittag im Tourismusausschuss hin. Der Ausschuss nahm einen Regierungsbericht zur Problematik der Rabatte, Rückvergütungen und Zulagen in der Reisebranche zur Kenntnis. Seit mehreren Jahren sei zu beobachten, heißt es darin, dass Banken, Sparkassen und Kreditkartenunternehmen ihren Kunden Rückvergütungen auf den Reisepreis versprechen, wenn die Kunden die Reise über eine bestimmte Telefonnummer oder Internetadresse buchen. Typischerweise werde dieses Versprechen einer Rückvergütung an den Erwerb einer Kreditkarte bei der Bank oder der Eröffnung eines Kontos geknüpft.