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Durchschnittssteuerbelastung seit 1998 stark gesunken
Der Übergang zu einem linear-progressiven Steuertarif würde zu Mindereinnahmen von 25 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11158) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10935) mit. Der dieser Berechnung zu Grunde liegende Tarif würde eine linear gestaltete Progressionszone von 7.665 bis 52.151 Euro bei einem Eingangssteuersatz von 15 und einem Grenzsteuersatz der ersten oberen Proportionalzone von 42 Prozent ab 52.151 Euro enthalten.
Unternehmen sollen nur tatsächlich eingenommene Umsatzsteuer abführen
Die FDP tritt dafür ein, dass auch größere Unternehmen nur die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen müssen, die ihnen von ihren Kunden tatsächlich überwiesen worden ist (Ist-Besteuerung). Nach geltendem Recht seien die Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt zu zahlen, wenn sie das Geld von ihren Kunden noch gar nicht erhalten haben (Soll-Besteuerung). Daher soll der Bundestag nach dem Willen der Fraktion die Umsatzsteuer insgesamt von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umstellen. Danach müsse die Steuer erst dann angemeldet und abgeführt werden, wenn der Unternehmer den Rechnungsbetrag von seinem Kunden erhalten hat. Ebenso soll der Anspruch auf Vorsteuerabzug erst dann entstehen, wenn eine Rechnung nachweislich bezahlt wurde.