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Neufassung des VW-Gesetzes in Kraft
Die Neufassung des VW-Gesetzes, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs notwendig geworden war, ist heute in Kraft getreten.
„Es bleibt auch in Zukunft dabei: Über die Einrichtung oder Verlegung von Produktionsstätten von VW wird in Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Das ist ein positives Signal für die Beschäftigten und den Standort Deutschland insgesamt. Das VW-Gesetz hat sich in den vergangenen 50 Jahren bewährt und den Wolfsburger Konzern zu einem der größten Automobilhersteller der Welt gemacht – deshalb haben wir das Gesetz so weit wie möglich erhalten und nur die Vorschriften aufgehoben, die in Luxemburg für europarechtswidrig erklärt wurden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.