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4,4 Milliarden Kreditkosten für Bankenrettung
Die zusätzlichen Kapitalkosten des Bundes für die Kreditbelastung durch die Bankenrettung dürften sich bis 2013 auf 4,4 Milliarden Euro summieren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2294) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2054) hervor. Danach betragen die Kapitalkosten für die Bankrettung in diesem Jahr 760,5 Millionen Euro und steigen im nächsten Jahr auf 869,14 Millionen Euro. Ab 2011 wird mit gleichbleibenden jährlichen Kapitalkosten von 927,3 Millionen Euro gerechnet. Sie setze sich dafür ein, dass der Finanzsektor angemessen an den Kosten der Krise beteiligt werde und unterstütze daher eine international abgestimmte Besteuerung der Finanzmärkte, versichert die Regierung. Hedgefonds, Private Equity-Fonds und Versicherer sollten aber nicht an der geplanten risikoadjustierten Bankenabgabe beteiligt werden. Die Zulässigkeit einer solchen Sonderabgabe sei an enge Voraussetzungen geknüpft. Die Heranziehung von Unternehmen, die keine Banken sind, zur Finanzierung dieser Restrukturierungsmaßnahme genüge den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Sonderabgabe nicht.
Die gesamten bisherigen staatlichen Nettokosten der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise infolge von Rekapitalisierungen sowie des Aufkaufs von Vermögenswerten würden sich auf 1,8 Prozent des G 20-weiten Inlandsprodukts belaufen, teilt die Regierung unter Bezugnahme auf Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit. Die gesamten Kosten dürften aber höher liegen. So schätze der IWF, dass die staatliche Verschuldung der G 20 zwischen 2008 und 2015 um nahezu 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ansteigen werde. Ein großer Teil dieses Anstiegs sei auf Krisenfolgen zurückzuführen. Für Deutschland würden die bisherigen staatlichen Nettokosten vom IWF mit 4,8 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts angegeben. ”Da Deutschland bis zum Jahresende 2009 rund 85 Milliarden Euro für den Kauf von Vermögenswerten und rund 28 Milliarden Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen eingesetzt hat, kann die vom IWF angegebene Größenordnung als stimmig bezeichnet werden“, schreibt die Regierung.
Über Totalverluste von privaten Anlegern durch wertlos gewordene Wertpapiere liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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