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Beteiligungsrichtlinien-Gesetz gilt nicht für Fonds-Lebensversicherungen
Der Finanzausschuss hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (16/10536) zugestimmt. Union, SPD, FDP-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmten in der Sitzung am Mittwoch für den in einigen Punkten noch veränderten Entwurf, während die Linksfraktion dagegen stimmte. Mit dem Gesetz werden Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen von Finanzunternehmen beseitigt.
Konkret geht es dabei um Fälle, bei denen eine Beteiligung zum Beispiel an einem Kreditinstitut erworben oder erhöht werden soll. Allerdings strich der Ausschuss die Einbeziehung von Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen auf der Grundlage von Derivaten anbieten, aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Die Unionsfraktion erklärte, wenn solche Versicherungen angeboten würden, dann sollten dies keine Unternehmen nach deutschem Recht tun. Man wolle jetzt die Erfahrungen mit diesen Unternehmen abwarten, anschließend werde es eine weitere Regelung geben.
Die SPD-Fraktion lobte das Gesetz als insgesamt schlank und überschaubar. Zu den fondsgebundenen Versicherungen erklärte die Fraktion, mit deutschen Lebensversicherungen werde eine besondere Sicherheit verbunden. Deshalb gebe es in diesem Punkt noch Diskussionsbedarf. Der Marktanteil dieser Versicherungen, die von ausländischen Unternehmen auch in Deutschland angeboten werden, sei aber nicht sehr groß. Damit folgten die Koalitionsfraktionen Empfehlungen mehrerer Sachverständiger, die darauf hingewiesen hatten, dass die Anbieter dieser fondsgebundenen Versicherungen („Variable Annuities“) in den USA mit schweren Verlusten zu kämpfen hätten. Die Linksfraktion kündigte die Ablehnung des Gesetzentwurfs an und wies darauf hin, es reiche nicht aus, allein die Erfahrungen in den USA mit diesen Produkten zu prüfen.
Die FDP begründete ihre Zustimmung zu dem Gesetz mit dem Hinweis, Ursprung der Richtlinie sei die Abwehr protektionistischer Verfahren in einzelnen EU-Ländern. Sie bedauerte, dass die Koalition die fondsgebundenen Versicherungen wieder aus dem Gesetz gestrichen habe. Denn diese Versicherungen würden damit weiterhin nicht unter den Schutz des Protector-Systems für Lebensversicherungen fallen. Dagegen bezeichneten es Bündnis 90/Die Grünen als sinnvoll, diese Versicherungen herauszustreichen. Die Fraktion kritisierte zugleich unklare Regelungen über die Qualifikation von Geschäftsführern zum Beispiel bei Fondsgesellschaften.
Quelle: Bundestag
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