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Elektronische Bearbeitung von Grundbüchern soll vereinfacht werden
Grundbücher per Computer zu bearbeiten, soll jetzt noch einfacher gemacht werden. Durch Ergänzung der Grundbuchordnung und der Grundbuchverfügung soll der rechtliche Rahmen für eine elektronische Vorgangsbearbeitung „unter Beibehaltung des hohen Qualitätsstandards des deutschen Grundbuchverfahrens und der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr vorgegeben werden“, wie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (16/12319) erläutert. Das Verfahren zum Abruf von Daten aus dem elektronischen Grundbuch solle insgesamt attraktiver gestaltet werden. Es habe sich herausgestellt, dass die Teilnahme der Notare an dem Verfahren wesentlich vom jeweiligen Urkundenaufkommen abhänge. Akzeptanzprobleme bestünden danach insbesondere im Bereich des Anwaltsnotariats.
Der Bundesrat moniert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass der Entwurf die Beschränkung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht vorsehe. Die sei problematisch, weil hierdurch Pilotprojekte erschwert würden. In der Anfangsphase sei es nur schrittweise möglich, bestimmte Vorgänge bei den Grundbuchämtern elektronisch zu bearbeiten. Hinzu komme, dass unnötige Kosten vermieden würden. Die Bundesregierung ist gegenteiliger Ansicht. Sie argumentiert, dass ein Notar inhaltlich zusammenhängende Anträge und Dokumente auf dem elektronischen Rechtsverkehr einerseits und die Papierform andererseits aufteilen müsste. Dies wäre für die Notare mit einem erheblichen Aufwand verbunden, schreibt die Regierung.
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