Koalition will Gesetz gegen Steuerhinterziehung schnell beraten

Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wollen die parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf jeden Fall bis zur parlamentarische Sommerpause abschließen. Mit dem Gesetz soll die Steuerflucht in so genannte Steueroasen bekämpft werden. Die Union wies darauf hin, dass die erste Lesung im Bundestag bereits in der nächsten Woche stattfinden könne, wenn die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung parallel als eigenen Entwurf einbringen würden. Gesetzentwürfe der Fraktionen werden zunächst im Bundestag beraten, während die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zuerst in den Bundesrat gehen. Auch die anderen Fraktionen sprachen sich für eine schnelle Beratung des Entwurfs aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies aber darauf hin, dass die vorliegenden Anträge zum Thema Steuerhinterziehung separat beraten werden müssten, wenn den Regierungsfraktionen die Einbringung des Gesetzentwurfs nicht gelingen sollte.

Der Finanzausschuss beschloss einen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion eingebrachten Antrag zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (16/11389). Darin wird gefordert, die Zinsrichtlinie der Europäischen Union auf alle Kapitaleinkünfte auszudehnen. Außerdem wird gefordert, die Richtlinie auch auf juristische Personen auszuweiten. Die Fraktionen von FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Ein Antrag der FDP zum effektiveren Steuervollzug (16/11734) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen sowie von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Die FDP fordert darin eine Zentralisierung der Steuerverwaltung. Der Steuerföderalismus führe zu Reibungsverlusten. Ebenfalls von CDU/CSU, SPD und Grünen wurde ein Antrag der FDP zur Umsatzsteuer (16/9836) abgelehnt. Danach sollen Betriebe nur die tatsächlich eingenommene Umsatzsteuer abführen. Derzeit muss die Steuer an das Finanzamt abgeführt werden, auch wenn sie von den Kunden noch nicht an den Betrieb gezahlt worden ist.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linken zur Herstellung der „Gleichheit des Steuervollzugs“. (16/9479). Die Fraktion kritisiert darin eine personelle Unterbesetzung der Finanzämter, unzureichende Möglichkeiten der Qualifizierung und ungelöste Fragen bei der Organisation und beim Haushalt der Behörden. Union und SPD lehnten ab, Grüne und die FDP enthielten sich der Stimme. Auch der Antrag der Linksfraktion für eine Registrierungspflicht von Steuersparmodellen (16/9166) wurde von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt. Die Grünen enthielten sich. Dieses Abstimmungsbild ergab sich auch bei einem weiteren Antrag der Linken zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (16/9168). Darin werden einseitige Maßnahmen gegen Staaten vorgeschlagen, die beim Informationsaustausch in Steuersachen nicht kooperieren. Für Kapitalbewegungen ins Ausland soll eine Meldepflicht ab 100.000 Euro vorgeschlagen werden.

Ein Antrag der Grünen gegen „Hintertüren“ für Steuerhinterzieher (16/9421) wurde von CDU/CSU und SPD abgelehnt, während sich die Linke und die FDP enthielten. Die Grünen fordern darin unter anderem, den Geltungsbereich der EU-Zinssteuerrichtlinie auf alle Personen und auf alle Kapitaleinkünfte auszudehnen.

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