Änderung bei deutschen Reisepässen und Personalausweisen: Doktortitel nicht mehr vor dem Namen

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Das Bundesinnenministerium plant eine bedeutende Änderung für deutsche Reisepässe und Personalausweise: Der Doktortitel wird künftig nicht mehr vor dem Namen, sondern an anderer Stelle im Dokument aufgeführt.

Bisher war es in Deutschland üblich, den Doktortitel (z.B. „Dr.“, „Dr. med.“, „Dr. phil.“) vor dem Namen zu führen. Dies entsprach allerdings nicht den internationalen Gepflogenheiten. In vielen anderen Ländern wird der Doktortitel nach dem Namen geführt.

Die Änderung soll die Harmonisierung mit den internationalen Standards verbessern und Verwechslungen im Ausland vermeiden. So soll z.B. der Name „Dr. Schmidt“ eindeutiger zuordnenbar sein.

Die neue Regelung sieht vor, dass der Doktortitel im maschinenlesbaren Bereich des Reisepasses und Personalausweises eingetragen wird. Dieser Bereich kann von maschinellen Lesegeräten erfasst und verarbeitet werden. Zusätzlich kann der Doktortitel optional im nicht-maschinenlesbaren Bereich des Dokuments eingetragen werden. Dies ist der Bereich, der von Menschen gelesen werden kann.

Die Änderung wird voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft treten. Bestehende Reisepässe und Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Die Abschaffung des Doktortitels vor dem Namen ist nicht unumstritten. Befürworter der Änderung argumentieren, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter fördere und die internationalen Standards stärke. Kritiker hingegen bemängeln, dass die Änderung die Tradition und den akademischen Status des Doktortitels schwäche.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regelung in der Praxis bewähren wird.

Weitere Informationen:

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat: Änderung der Passverordnung und der Personalausweisverordnung
  • Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 14. November 2023
  • FAQ zum Thema „Doktortitel im Reisepass und Personalausweis“

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