Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

EhegattenIm Jahr 2008 galten die Einschränkungen des Ehegattennachzugs durch den geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise erstmalig über ein ganzes Jahr hinweg. Ein Vergleich der ersten drei Quartale des Jahres 2008 mit den ersten dreiQuartalen des Jahres 2006 (d. h. vor derGesetzesänderung) ergibt einen Rückgang der zum Ehegattennachzug erteilten Visa um 22 Prozent. Dieser statistische Befund widerspricht eklatant den Darstellungen der Bundesregierung, wonach es sich bei den Sprachanforderungen nicht um eine Einschränkung des Rechts auf Ehegattennachzug handele, sondern um eine „präventive“ Integrationsmaßnahme, die allenfalls mit kurzfristigen Trennungen der Eheleute verbunden sei. Tatsächlich ist vielmehr die effektive Verhinderung des Ehelebens in tausenden Fällen feststellbar, wobei insbesondere sozial- und bildungsschwache und ältere Menschen, denen der Spracherwerb zumeist schwerer fällt, betroffen sind.

Ein weit überdurchschnittlicher Rückgang der erteilten Visa zum Ehegattennachzug ist feststellbar für die Länder: Dominikanische Republik (63 Prozent), Nigeria (53 Prozent), Kasachstan (50 Prozent), Kenia (44 Prozent), Thailand (42 Prozent), Kuba (42 Prozent), Kosovo (41,5 Prozent), Russische Föderation (38 Prozent), Türkei (35 Prozent) und Tunesien (35 Prozent; Vergleich der ersten Halbjahre 2007 und 2008; Drucksache 16/10732, Anlage 4). Der Spracherwerb– bzw. Nachweis ist hier offenkundig besonders schwierig – jedenfalls ist nicht ersichtlich, weshalb gerade in diesen Ländern die „Integrationsbereitschaft“, die sich nach Auffassung der Bundesregierung in dem „erfolgreichen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse“ widerspiegeln können soll, eklatant niedriger sein sollte als anderswo.

Similar Posts:

Nach dem Post